Beschreibung
Die Gemeinde Treffiagat-Léchiagat verfügt allein über 4,5 km feine Sandstrände in Südlage!
Der Strand von Le Reun ist sehr schön, wenig besucht und bietet einen sanft abfallenden Zugang zum Wasser.
Die Strände von Treffiagat sind familienfreundlich und ideal zum Schwimmen und für Wassersportarten. Sie werden nicht bewacht.
Jeder Strandzugang verfügt über Parkplätze. Haustiere sind an unseren Stränden nicht erlaubt.
Eine weitere Möglichkeit, die Strände und Dünen zu genießen: Spazieren Sie auf dem GR34, dem legendären Zöllnerpfad, entlang der Dünenkette. Auch das Laufen ist hier sehr beliebt.
Hinweise:
- Die Dünen und die Küstenvegetation sind sehr empfindlich! Helfen Sie mit, sie zu schützen, indem Sie ausschließlich die dafür vorgesehenen Wege benutzen. Bitte überschreiten Sie die Absperrgitter nicht.
- Zu Ihrer Sicherheit sind die Wanderwege ausschließlich für Fußgänger reserviert. Für Radfahrer sind eigene Radwege eingerichtet.
- Nein, die Strände sind nicht verschmutzt! Die Strandablagerungen bestehen aus Seetang, der kein Müll ist, sondern ein natürlicher Ausstoß eines lebendigen Ozeans. Es handelt sich um einen artenreichen Lebensraum, der die Artenvielfalt fördert.
- Ja, auch in der Bretagne kann die Sonne Ihnen einige Probleme bereiten! Schützen Sie Ihre Haut mit Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor, vermeiden Sie es, sich zwischen 12 und 15 Uhr der Sonne auszusetzen, und tragen Sie eine Sonnenbrille!
- Das Strandfischen ist ein Freizeitvergnügen, das nur mit einigen Vorsichtsmaßnahmen ausgeübt werden sollte! Achten Sie auf die Gezeiten, die Sie überraschen können, selbst wenn Sie ein erfahrener Strandfischer sind! Damit dieser besondere Moment ein Vergnügen bleibt, sollten Sie unbedingt die Gezeitenzeiten überprüfen und nicht ohne Ihr Handy losziehen! Informieren Sie nach Möglichkeit eine Person an Land über Ihren Ausflug. Informieren Sie sich außerdem bei der Touristeninformation über die einzuhaltenden Mindestgrößen für den Fang und eventuelle vorübergehende Fangverbote. Ihr Fang muss bis zum Kochen bzw. Verzehr am Leben bleiben.
Hunde:
Gemäß einer kommunalen Verordnung sind Hunde an den Stränden der Gemeinde (an der Leine) erlaubt:
- Vom 1. Mai bis 30. September: von 20 Uhr bis 10 Uhr
- Vom 1. Oktober bis zum 30. April: zu jeder Zeit
Die Dünen hinter den Stränden sind sensible Gebiete, die vom Departementsrat und dem Conservatoire du littoral geschützt werden. Hunde müssen das ganze Jahr über unbedingt an der Leine geführt werden.












