Kurtaxe Sie zu sammeln, zu melden und abzuführen


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©Penmarch Vermietung Gästezimmer|L. Gloaguen

Die Kurtaxe ist ein Beitrag, der von den Unterkunftsanbietern im Auftrag der Gebietskörperschaft erhoben wird. Sie gilt für Personen, die sich entgeltlich auf dem Territorium aufhalten.

Wie wird sie gesammelt, gemeldet und abgeführt? Hier finden Sie alle Informationen.

Worum geht es?

GemäßArtikel L2333-29 des CGCT wird „die Kurtaxe auf Personen erhoben, die nicht in der Gemeinde wohnhaft sind“.

Der Steuerpflichtige zahlt die Kurtaxe an den Beherberger, der dann die gesamten gesammelten Steuern in seinem Namen an die Gemeinde abführt.

Die inArtikel L2333-31 des CGCT vorgesehenen Befreiungen bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises sind :

  • Minderjährige
  • Personen mit einem Saisonarbeitsvertrag, die in der Gebietskörperschaft beschäftigt sind.
  • Personen, die von einer Notunterkunft oder einer vorübergehenden Umsiedlung profitieren.

An wen richtet sie sich?

Alle Unterkunftsanbieter sind von dieser Erhebung betroffen, sobald der Aufenthalt gegen Entgelt erfolgt, und zwar unabhängig davon, ob Sie beruflich oder privat tätig sind, selbst wenn es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt.

Sie erheben die Kurtaxe zu dem Tarif, der zum Zeitpunkt des Aufenthalts gilt, und nicht zum Zeitpunkt der Buchung oder der Zahlung der Miete.

Diese Steuer muss vor der Abreise der Personen, die Sie entgeltlich beherbergen, erhoben werden, auch wenn die Zahlung der Miete aufgeschoben wird.

Wozu dient sie?

Die Einnahmen aus der Kurtaxe dienen der Förderung der touristischen Nutzung des Gemeinwesens oder den Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz und zur Verwaltung der Naturräume zu touristischen Zwecken in unserem Gebiet.

Die Tarife des Jahres 2025

 Für nicht klassifizierte Unterkünfte

Der Betrag entspricht 5% des Preises pro Nacht und pro Bewohner (begrenzt auf 4,59€) + 10% Zusatzsteuer des Departements.

 Für klassifizierte Unterkünfte

Um den Betrag der zu erhebenden Kurtaxe zu berechnen, müssen Sie die Anzahl der nicht befreiten steuerpflichtigen Personen mit der Anzahl der Übernachtungen multiplizieren und dann mit dem Steuertarif pro Übernachtung (Betrag je nach Klassifizierung).

Die Beträge nach Klassifizierung :

  • 1 Stern: 0,70€.
  • 2 Sterne: 0,90€
  • 3 Sterne: 1,40€
  • 4 Sterne: 2,10€
  • 5 Sterne: 2,70€
  • Palast: 5,05€

Die Erklärung

Wenn Sie eine Unterkunft in Pays Bigouden Sud

Um Ihre Kurtaxe zu melden :

Geben Sie Ihren Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und Ihr Passwort ein und klicken Sie dann auf “ Anmelden „.

Wenn Sie Fragen zur Kurtaxe haben, wenden Sie sich an uns :

  • Per E-Mail: paysbigoudensud@taxesejour.fr
  • Per Telefon: 02 98 58 86 62

Wenn Sie eine Unterkunft in Haut Pays Bigouden

Um Ihre Kurtaxe zu melden :

Geben Sie Ihren Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und Ihr Passwort ein und klicken Sie dann auf “ Anmelden „.

Wenn Sie Fragen zur Kurtaxe haben, wenden Sie sich an uns :

  • Per E-Mail: hautpaysbigouden@taxesejour.fr
  • Per Telefon: 02 98 54 49 04