KurtaxeWorum geht es?
GemäßArtikel L2333-29 des CGCT wird „die Kurtaxe auf Personen erhoben, die nicht in der Gemeinde wohnhaft sind“.
Der Steuerpflichtige zahlt die Kurtaxe an den Beherberger, der dann die gesamten gesammelten Steuern in seinem Namen an die Gemeinde abführt.
Die inArtikel L2333-31 des CGCT vorgesehenen Befreiungen bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises sind :
- Minderjährige
- Personen mit einem Saisonarbeitsvertrag, die in der Gebietskörperschaft beschäftigt sind.
- Personen, die von einer Notunterkunft oder einer vorübergehenden Umsiedlung profitieren.
















